Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit einer Geldspende unterstützen Sie unsere Arbeit: Jeder Betrag hilft dabei, einem sehbehinderten Menschen Augenlicht zurückzugeben!
Pedro Lenz
Schriftsteller
Spenden kann man auch in hohem Alter – bei uns bis maximal zum 85. Lebensjahr. Eine Fehlsichtigkeit ist kein Ausschlusskriterium, ebenso wenig wie eine vorangegangene Augenoperation (Katarakt, Grauer Star). Gelaserte Hornhäute sind allerdings nicht mehr für eine Transplantation geeignet. Einige übertragbare Krankheiten verhindern eine Spende. Diese müssen mit einem Bluttest und dem Studium der Krankengeschichte ausgeschlossen werden.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Augenhornhautspende ist die ausdrückliche Einwilligung des Spenders oder seiner Angehörigen. Diese ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Am einfachsten ist es, zu Lebzeiten einen Spenderausweis auszufüllen und seine Angehörigen zu informieren.
Schweizer Transplantationsgesetz
Schweizer Transplantationsverordnung
Neben den vorrangigen Schweizer Gesetzen richtet sich unsere Arbeit nach den aktuellen Richtlinien des EDQM Guide to the quality and safety for tissues and cells for human application quality des Europa Rates und denjenigen der European Eye Bank Association (EEBA). Die Stiftung Keradonum ist ISO 9001/2015 zertifiziert und untersteht einer Bewilligungspflicht des Bundesamtes für Gesundheit BAG und regelmässigen Kontrollen durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic.
Auch wenn ein Mensch zuhause verstirbt, ist eine Hornhautspende innert 24 Stunden nach dem Tod möglich. Voraussetzung ist die Prüfung der Spendetauglichkeit, die Keradonum zusammen mit dem Hausarzt vornehmen muss, denn nicht jede Grunderkrankung erlaubt eine Hornhautspende.
Unbedingt erforderliche Unterlagen sind ein vom betreuenden Hausarzt ausgestellter Totenschein und eine von ihm unterzeichnete Bestätigung des Spendewillens des/der Verstorbenen, ein Spendeausweis, beziehungsweise eine entsprechende Einwilligung der Angehörigen. Ohne diese Dokumente darf Keradonum keine Entnahme vornehmen. Bei gesichertem Spendewillen und -tauglichkeit einer zuhause verstorbenen Person ist es wichtig, frühzeitig den zuständigen Bestatter zu informieren.
Nehmen Sie anschliessend über unsere 24h- Notfall-Nummer mit uns Kontakt auf: 078 943 18 33 - bitte wählen Sie diese Nummer ausschliesslich bei Anfragen zu konkreten Hornhautspenden im Todesfall. Für allgemeine Informationen zum Thema wählen Sie die Nr. 058 335 31 80 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@keradonum.ch Wir danken Ihnen!
Verschliessen Sie Ihre Augen nicht vor einer Hornhautspende: Werden Sie Spender und schenken Sie Licht!
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